Einige spanische Bürger, die im Jahr 2025 einen Zahnarzt aufgesucht haben, können in diesem Jahr möglicherweise eine teilweise Rückerstattung ihrer Kosten über die Einkommensteuererklärung erhalten. Dies ist auf spezifische Regelungen in verschiedenen autonomen Gemeinschaften zurückzuführen.
Obwohl das nationale Steuerrecht normalerweise keine Abzüge für medizinische oder zahnärztliche Ausgaben zulässt, haben Regionen wie die Kanarischen Inseln, Kantabrien und die Valencianische Gemeinschaft entsprechende Bestimmungen eingeführt, die eine Rückerstattung von bis zu 840 Euro ermöglichen.
Quelle: spanische Medien.
Quelle: euro weekly
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