Spanien: Krankheitsurlaub zählt bei Aufenthaltsgenehmigung – Behörden (Oberster Gerichtshof)

Spanien: Krankheitsurlaub zählt bei Aufenthaltsgenehmigung

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Geschrieben von Thomas John Spanien Nachrichten Redaktion

6 April, 2026

Der spanische Oberste Gerichtshof hat im April entschieden, dass Zeiten des Krankheitsurlaubs bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gleichwertig mit Arbeitszeiten behandelt werden müssen. Diese rechtliche Klarstellung könnte Tausende von Ausländern und Nicht-EU-Arbeitnehmern in Spanien betreffen, insbesondere jene, die aufgrund von Krankheit vorübergehend nicht arbeiten konnten.

Quelle: euro weekly
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und mit Unterstützung von KI-Technologie (OpenAI) sinngemäß aus spanischen Quellen zusammengefasst.

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