Der spanische Oberste Gerichtshof hat im April entschieden, dass Zeiten des Krankheitsurlaubs bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gleichwertig mit Arbeitszeiten behandelt werden müssen. Diese rechtliche Klarstellung könnte Tausende von Ausländern und Nicht-EU-Arbeitnehmern in Spanien betreffen, insbesondere jene, die aufgrund von Krankheit vorübergehend nicht arbeiten konnten.
Quelle: euro weekly
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