Andalusien: Mann wegen Missbrauchs seiner Stieftochter zu zehn Jahren Haft verurteilt in Spanien (Gericht Spanien)

Andalusien: Mann wegen Missbrauchs seiner Stieftochter zu zehn Jahren Haft verurteilt

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Geschrieben von Thomas John Spanien Nachrichten Redaktion

17 Juni, 2026

Ein Mann in Andalusien wurde vom Obersten Gerichtshof Andalusiens (TSJA) zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er seine minderjährige Stieftochter über mehrere Monate sexuell missbraucht hatte. Der Fall begann im Mai 2021, als der Angeklagte mit seiner Partnerin und deren zwei Kindern zusammenlebte. Die Partnerin, zugleich Mutter des Opfers, ertappte ihn bei einem Übergriff, was letztlich zur Aufdeckung der Taten führte.

Die Stieftochter war zum Zeitpunkt des Missbrauchs 12 Jahre alt und wies eine intellektuelle Beeinträchtigung im Grenzbereich auf. Der Mann nutzte diese Verletzlichkeit und die familiäre Wohnsituation aus, um die Minderjährige wiederholt zu missbrauchen, wenn sie allein zu Hause waren. Die erste Tat ereignete sich an einem Morgen, als die Kinder mit der Mutter und dem Stiefvater im Bett waren. Nachdem die Mutter aufgestanden war, blieb der Mann mit der Tochter allein und begann sie zu missbrauchen. Das Mädchen war durch den Vorfall so schockiert, dass sie sich nicht traute, es ihrer Mutter zu erzählen.

Am folgenden Tag suchte der Angeklagte das Zimmer des Mädchens auf und begann, sie unrechtmäßig zu berühren. Die Mutter erwischte ihn dabei, was zu einem Streit führte. Daraufhin schickte sie ihre Tochter zu den Großeltern, wo das Kind bis Dezember 2021 blieb. Trotz der vorübergehenden Trennung setzte der Mann seine Taten fort, indem er das Vertrauen des Mädchens zurückgewann und die Übergriffe heimlich wiederholte.

Erst im März 2022 wurde der Missbrauch erneut entdeckt. Der Mann nutzte die Abwesenheit der Mutter im Badezimmer, um die Tochter in die Küche zu bringen und dort zu missbrauchen. Die Mutter überraschte ihn dabei und brachte den Fall zur Anzeige. Die Verteidigung des Mannes legte Berufung ein und berief sich auf eine Verletzung des Rechts auf Unschuldsvermutung sowie auf angebliche Widersprüche in der Zeugenaussage des Mädchens und deren Mutter. Das Gericht wies diese Argumente jedoch zurück und bestätigte die Glaubwürdigkeit der Aussagen.

Der TSJA stellte klar, dass keine Anzeichen für eine falsche Beschuldigung vorlagen. Die zeitlichen Abstände zwischen den Ereignissen und dem Prozess, der mehr als drei Jahre später stattfand, wurden als normal für die Entwicklung des Kindes bewertet. Die leichten Unterschiede in den Aussagen beeinträchtigten nicht die wesentlichen Fakten. Auch die Zeugenaussagen der Mutter bestätigten das Geschehen.

Neben der Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten erhielt der Angeklagte eine Berufsverbot von 13 Jahren und sechs Monaten für Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen. Zudem gilt eine einstweilige Verfügung, die es ihm verbietet, sich der Minderjährigen, deren Wohnort oder häufig besuchten Orten näher als 500 Meter zu nähern oder auf irgendeine Weise mit ihr zu kommunizieren – und das für 15 Jahre. Nach Verbüßung der Haftstrafe wird der Mann für fünf Jahre unter gerichtlicher Aufsicht stehen.

Zudem wurde der Verurteilte verpflichtet, dem Opfer eine Entschädigung von 10.000 Euro zu zahlen. Der Fall zeigt die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern mit intellektuellen Beeinträchtigungen und die Verantwortung der Justiz, sie zu schützen. Für deutschsprachige Residenten, Urlauber und Familien in Andalusien unterstreicht das Urteil die Wichtigkeit von Wachsamkeit und rechtzeitigem Eingreifen bei Verdachtsfällen.

Quelle: surinenglish.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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