Brüssel stoppt Spaniens digitales Reiseregistrierung wegen EU-Datenschutzbedenken in Technik (Digital)

Brüssel stoppt Spaniens digitales Reiseregistrierung wegen EU-Datenschutzbedenken

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Geschrieben von Thomas John Spanien Nachrichten Redaktion

5 Juni, 2026

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet, weil das Land mit seinem neuen digitalen Reiseregistrierungssystem gegen EU-Recht verstößt. Das vom spanischen Staat eingeführte Real Decreto 933/2021 zwingt Reisebüros und andere touristische Anbieter, umfangreiche Daten von Reisenden zu erfassen. Diese Pflichten betrachtet Brüssel als unverhältnismäßig und nicht mit den europäischen Datenschutzstandards vereinbar.

Die Föderation der spanischen Reisebürosverbände (FETAVE) und die Unión de Agencias de Viajes (UNAV) begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission ausdrücklich. Beide Organisationen hatten bereits im Januar 2023 formal Beschwerde eingereicht und das spanische Innenministerium zur Aussetzung der Regelung aufgefordert. Sie kritisieren, dass das Reiseregistrierungssystem eine „massive, exzessive und indiscriminierte Erhebung persönlicher Daten“ erzwingt, die weit über das notwendige Maß hinausgehe.

Im Kern bemängelt die EU-Kommission, dass Spanien von den Reisebüros Daten verlangt, die nicht nur personenbezogene Informationen, sondern auch Zahlungsdaten und GPS-Standortinformationen umfassen. Zudem sei der polizeiliche Zugriff auf diese Daten nicht ausreichend auf konkrete und explizite Zwecke begrenzt. Die generelle Datenspeicherung für drei Jahre bewertet Brüssel als unverhältnismäßig und als Verstoß gegen die Grundprinzipien des europäischen Datenschutzes, insbesondere die Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung.

Das Verfahren begann mit dem Versand einer förmlichen Aufforderung (Letter of Formal Notice) an Spanien. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren und entweder eine Änderung der Regelung vorzuschlagen oder die Rechtmäßigkeit zu verteidigen. Sollte die Antwort der spanischen Regierung nicht überzeugen, kann die EU-Kommission ein sogenanntes begründetes Stellungnahmeverfahren einleiten und im äußersten Fall den Europäischen Gerichtshof anrufen.

FETAVE-Präsident César Gutiérrez Calvo hebt hervor, dass die Kommission mit ihrem Schritt die Kernkritik der Reisebranche bestätigt: „Das Real Decreto 933/2021 zwingt zu einer massiven und unverhältnismäßigen Erhebung personenbezogener Daten ohne die erforderlichen europäischen Garantien.“ Er betont, dass seine Organisation als einzige im Tourismussektor diese Problematik konsequent vor die EU-Institutionen getragen habe, um eine juristische Klärung zu erzwingen.

Die praktischen Auswirkungen für Reisebüros und Tourismusunternehmen in Spanien sind erheblich. Die bisherigen Pflichten haben zu erheblichem Mehraufwand und Unsicherheit geführt. FETAVE und UNAV fordern deshalb vom spanischen Innenministerium eine sofortige Aussetzung der Anwendung des Dekrets für Reisebüros bis zum Abschluss des EU-Verfahrens. Außerdem verlangen sie den Stopp aller geplanten Verordnungen, die den bestehenden Pflichten ohne Klärung der EU-Bedenken weiterführen würden.

Darüber hinaus fordern die Verbände die Einrichtung eines runden Tisches mit Beteiligung der Branche, um eine rechtssichere und praxisnahe Lösung zu erarbeiten. Die Neuregelung soll den europäischen Datenschutzprinzipien entsprechen, insbesondere den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Datenminimierung, begrenzten Zweckbindung und Rechtssicherheit. Auch eine Doppelbelastung der Unternehmen durch parallele Meldepflichten soll vermieden werden.

Für deutsche, österreichische und Schweizer Urlauber sowie Auswanderer in Spanien bedeutet dies vorerst keine unmittelbare Änderung, wohl aber eine mögliche Vereinfachung der Meldepflichten in der Zukunft. Die aktuelle Situation hat bei den Reisebüros für Verunsicherung gesorgt, da sie umfangreiche Daten erfassen müssen, die über das hinausgehen, was in anderen EU-Ländern üblich ist. Sollte Spanien die Vorgaben der EU-Kommission umsetzen, könnten die Verfahren für Reisende und Dienstleister transparenter und weniger bürokratisch werden.

Insgesamt markiert der EU-Eingriff eine wichtige Korrektur in der spanischen Tourismusgesetzgebung. Die EU-Kommission setzt damit ein Zeichen für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und die Einhaltung gemeinsamer Datenschutzstandards innerhalb der Union. Für die betroffenen Akteure in Spanien steht nun eine Phase intensiver Verhandlungen und möglicher Anpassungen an, die auch für deutsche und andere im Land lebende Ausländer von Bedeutung sein wird.

Quelle: hosteltur.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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