Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Fluggesellschaft Vueling keine zusätzlichen Gebühren für Handgepäck erheben darf. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm unterstützt die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in ihrem Rechtsstreit gegen die Airline. Die Entscheidung besagt, dass Vueling nur ein kleines Handgepäckstück von 40 x 30 x 20 Zentimetern kostenlos erlauben kann, während größere oder zusätzliche Gepäckstücke, wie ein Handgepäckwagen, kostenpflichtig reserviert werden müssen. Diese Praxis wurde als Verstoß gegen die EU-Gesetzgebung für den Luftverkehr angesehen.
Laut dem Urteil, das am 20. Januar 2026 erging, ist Handgepäck ein wesentlicher Bestandteil des Transportdienstes und darf nicht als kostenpflichtige Zusatzleistung behandelt werden, wenn die Abmessungen und das Gewicht angemessen sind. Das Gericht kritisierte auch die Art und Weise, wie Vueling seine Preise auf der Website präsentiert, und forderte eine transparente Darstellung der Kosten für Passagiere, die mit Handgepäck reisen möchten. Die Airline hatte zunächst nicht auf die Klage reagiert, legte jedoch später Einspruch ein, sodass das Verfahren fortgesetzt wird.
Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Luftfahrtindustrie in Europa haben, insbesondere für Billigfluggesellschaften, die oft ähnliche Gebührenstrukturen anwenden. Der Fall kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da der Europäische Parlament und der Rat der EU über neue Regelungen für Passagierrechte verhandeln. Die VZBV fordert klarere Richtlinien, die es Passagieren ermöglichen, ein kleines persönliches Gepäckstück sowie ein weiteres Handgepäckstück ohne zusätzliche Kosten mitzuführen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen und die laufenden Reformen könnten die Preis- und Kommunikationsstrategien von Airlines in der gesamten EU beeinflussen.
Quelle: hosteltur tourismus
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