Die Europäische Union hat einen wichtigen Schritt zur Reform der Fluggastrechte gemacht, doch eine entscheidende Lücke bleibt bestehen: Der neue Entwurf zum EU-Passagierrechte-Regelwerk sieht weiterhin keine klare Regelung für den Fall der Insolvenz von Fluggesellschaften vor. Die europäische Reisebüro- und Veranstaltervereinigung ECTAA kritisiert diesen Mangel scharf und warnt vor den Folgen für Reisende und Agenturen.
Nach mehr als zehn Jahren Stillstand einigte sich die EU vergangene Woche auf einen vorläufigen Kompromiss, der die Rechte von Flugpassagieren transparenter und verbindlicher machen soll. Die Reform bringt Klarheit bei Entschädigungen für Verspätungen, erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen und verbietet missbräuchliche Praktiken wie die automatische Stornierung des Rückflugs, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde.
Besonders gelobt wird von ECTAA, dass die bisherigen Entschädigungsgrenzen beibehalten werden und Passagiere nicht mehr für das sogenannte „No-Show“-Szenario bestraft werden dürfen. Diese Praxis hatte oft zur Folge, dass Rückflüge gestrichen wurden, wenn der Hinflug nicht genutzt wurde – ein Ärgernis für viele Urlauber und Geschäftsreisende.
Doch gerade bei Fluggesellschaften, die zahlungsunfähig werden, zeigt sich der Regelungsbedarf am deutlichsten. ECTAA weist darauf hin, dass Passagiere bei Insolvenzen oft ohne Hilfe dastehen, im Ausland gestrandet sind und weder Rückerstattung noch Ersatzflüge erhalten. Die neue Verordnung enthält keine Vorschriften, die in solchen Fällen Schutz bieten oder finanzielle Ausgleichszahlungen garantieren.
Dieses Defizit hat bereits in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen geführt. So verursachte der Konkurs von Air Belgium eine Rückerstattungslast von fast acht Millionen Euro, wovon über fünf Millionen Euro durch Reisebüros vorfinanziert wurden. Die betroffenen Agenturen, von denen 98 Prozent kleine und mittlere Unternehmen sind, mussten die Kosten für alternative Transportlösungen aus eigener Tasche tragen – ohne Aussicht auf Erstattung.
Die ECTAA fordert daher, dass die EU bei der nächsten Überarbeitung des Luftverkehrsrechts die Insolvenz von Fluggesellschaften ausdrücklich regelt. Dabei soll auch die finanzielle Stabilität der Airlines überprüft und der Verbraucherschutz gestärkt werden, um solche Fälle künftig besser abzufedern.
Für deutschsprachige Urlauber und Residenten in Spanien bedeutet das: Obwohl die Fluggastrechte insgesamt gestärkt werden, bleibt die Gefahr bestehen, bei einer Pleite der Airline auf den Kosten sitzen zu bleiben oder im schlimmsten Fall im Ausland festsitzen zu müssen. Besonders an beliebten Reisezielen wie der Costa Blanca, Mallorca oder Andalusien, wo viele Deutsche, Österreicher und Schweizer unterwegs sind, kann dies zu erheblichen Problemen führen.
Reisende sollten daher bei der Buchung auf die Zahlungsfähigkeit der Fluggesellschaft achten und gegebenenfalls Zusatzversicherungen für den Insolvenzfall abschließen. Reisebüros und Veranstalter stehen ebenfalls vor der Herausforderung, ihre Kunden in solchen Fällen zu unterstützen, ohne selbst finanziell zu riskieren.
Die Reform der EU-Fluggastrechte ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch ohne eine klare Regelung für Airline-Pleiten bleibt ein bedeutender Schutzmechanismus für Verbraucher und Reiseanbieter auf der Strecke. Die nächste Überarbeitung des Rechtsrahmens muss diese Lücke dringend schließen, um den europäischen Luftverkehr sicherer und fairer zu machen.
Quelle: hosteltur.com
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