Spanien ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen mit bestimmten familiären Verbindungen zu EU-Bürgern, einen beschleunigten Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zu stellen. Diese Regelung, bekannt als „arraigo familiar“, bietet eine Möglichkeit, rechtmäßig in Spanien zu wohnen, wenn die entsprechenden familiären Beziehungen nachgewiesen werden können. Die genauen Bedingungen und die betroffenen Verwandtschaftsgrade sind jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Quelle: euro weekly
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