Fast zwei Jahre nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI sind die Rückerstattungen für betroffene Kunden noch nicht abgeschlossen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bearbeitet nach wie vor zahlreiche Anträge, insbesondere bei Reisen, die aus mehreren touristischen Dienstleistungen bestehen. Hierbei hängt der Zugang zu den Rückerstattungen von der rechtlichen Einstufung der Buchung ab. Laut DRSF standen im Mai 2025 noch rund 6.000 Rückerstattungsfälle aus, darunter etwa 1.000 Anträge für komplexe Reisebuchungen. Obwohl sich die Zahl der offenen Fälle seitdem verringert hat, warten mehrere Hundert Verbraucher weiterhin auf ihr Geld.
Kunden berichten, dass sie seit der Insolvenz von FTI auf die Rückzahlung ihrer bereits geleisteten Zahlungen warten. Einige Reisebüros fungieren als Vermittler und halten die Anliegen ihrer Kunden weiterhin aktiv. Ein besonders heikles Thema sind Reisen, die aus unterschiedlichen, separat gebuchten Dienstleistungen bestehen. Der DRSF prüft jeden Fall individuell, um zu entscheiden, ob es sich um eine kombinierte Reise oder um verknüpfte Reiseleistungen handelt. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie darüber entscheidet, ob der Kunde von der Insolvenzabsicherung profitieren kann oder nicht.
Die Unsicherheiten rund um die Rückerstattungen belasten die Reisebüros in Deutschland zusätzlich, die sich weiterhin mit den Forderungen des DRSF auseinandersetzen müssen. Diese zusätzliche Arbeitslast bringt nicht nur Stress mit sich, sondern bindet auch wertvolle Ressourcen, die für andere Kundenanliegen benötigt werden. Die Situation bleibt angespannt, da die Reisebüros die offenen Rückerstattungsanträge ihrer Kunden weiterhin verwalten müssen.
Ein Lichtblick könnte die bevorstehende Überarbeitung der europäischen Richtlinie für Reisebuchungen sein. Die neue Regelung, die am 30. März 2026 vom Europäischen Rat genehmigt wurde, zielt darauf ab, den Schutz für Reisende, die mehrere Dienstleistungen in einem Paket buchen, zu stärken. Diese Revision soll die Definition einer kombinierten Reise klarer abgrenzen und die Informationspflichten gegenüber den Reisenden verbessern. Auch die Rechte der Verbraucher im Falle von Stornierungen oder Insolvenzen sollen klarer geregelt werden.
Die neue Richtlinie könnte dazu beitragen, Unklarheiten bei der Kombination von Flügen, Unterkünften, Transfers und Ausflügen zu beseitigen. Solche Klarstellungen sind entscheidend, um festzulegen, wann die Insolvenzabsicherung greift und wann eine Buchung nicht unter diese Schutzmaßnahmen fällt. Für die Betroffenen auf den Kanarischen Inseln, die möglicherweise ebenfalls von der FTI-Insolvenz betroffen sind, bleibt abzuwarten, wie schnell und effektiv die Rückerstattungsprozesse voranschreiten werden. Die Unsicherheit über ausstehende Rückzahlungen könnte auch Auswirkungen auf die Reiseplanung und die Buchungen in der Region haben.
Quelle: hosteltur.com
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