Ein Gericht in Málaga hat eine Frau zu eineinhalb Jahren Haft wegen Kindesvernachlässigung verurteilt. Die Mutter zwang ihre damals elfjährige Tochter, während ihrer Prostitution auf dem Balkon oder auf der Straße zu warten – allein und ohne Betreuung. Das Urteil umfasst neben der Haftstrafe auch den Entzug des Sorgerechts sowie eine fünfjährige Kontaktverbotsanordnung gegenüber der Tochter.
Die Vorfälle ereigneten sich bereits im Jahr 2017. Damals arbeiteten die Mutter und ihr Partner als Prostituierte – zunächst ausschließlich auf der Straße vor ihrem Haus. Doch die Mutter führte ihre Freier auch in die Wohnung, während das Mädchen sich im Inneren aufhielt. Um die Geschäfte nicht zu stören, musste die Tochter häufig auf dem Balkon oder sogar draußen auf der Straße warten. Sie war während dieser Zeit komplett auf sich allein gestellt.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Lebensbedingungen für das Kind äußerst schlecht waren. Die Wohnung wies gravierende Mängel auf: Es fehlten grundlegende Haushaltsgeräte und eine funktionierende Küche, sodass das Mädchen oft auf Fast-Food angewiesen war. Die hygienischen Zustände waren unzumutbar. Zudem war das Kind emotional und materiell vernachlässigt. Der Tagesablauf des Mädchens war stark gestört, sie schlief tagsüber und blieb nachts wach, ohne dass die Mutter oder deren Partner eine normale Lebensroutine ermöglichten.
Ein weiterer schwerwiegender Aspekt war, dass die Eltern ihre Tochter nicht zur Schule schickten. Diese Maßnahme diente offenbar dazu, das Eingreifen von Jugendämtern zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine bewusste Vernachlässigung der elterlichen Pflichten. Die Mutter gab die Vorwürfe vor Gericht zu und einigte sich mit der Anklage auf einen Strafvergleich.
Das Urteil sieht eine Haftstrafe von 18 Monaten vor, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Frau in den nächsten fünf Jahren keine weiteren Straftaten begeht und den erlittenen Schaden der Tochter durch eine Zahlung von 5.000 Euro ausgleicht. Zusätzlich entzog das Gericht der Frau für sechs Jahre das Sorgerecht, die Vormundschaft sowie das Recht auf Pflege der Tochter. Für fünf Jahre erhielt sie ein Kontaktverbot, das ihr verbietet, sich der Tochter zu nähern.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf soziale Missstände und die Gefährdung von Kindern in prekären Lebenslagen an der Costa del Sol. Für deutschsprachige Bewohner und Urlauber in der Region ist das Urteil ein eindrückliches Beispiel dafür, wie das spanische Justizsystem mit Kindeswohlgefährdung umgeht. Es verdeutlicht auch die Bedeutung von Kinderschutzmaßnahmen und die Konsequenzen bei deren Missachtung.
Die Behörden in Málaga haben damit ein deutliches Signal gesetzt, dass Kindesvernachlässigung strafrechtlich verfolgt wird – insbesondere wenn es um die Gefährdung von Minderjährigen in problematischen häuslichen Situationen geht. Für Familien und Betroffene in der Region zeigt der Fall, wie wichtig eine stabile und sichere Umgebung für Kinder ist und dass das spanische Rechtssystem konsequent eingreift, um Minderjährige zu schützen.
Quelle: surinenglish.com
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