Ein Gerichtsurteil aus Andalusien hat den andalusischen Gesundheitsdienst (SAS) zu einer Schadenersatzzahlung von 340.000 Euro an eine Patientin verurteilt, die wegen eines verspätet behandelten Zwerchfellbruchs (Hiatushernie) schwerwiegende gesundheitliche Folgen erlitt. Die Frau aus Marbella verlor infolge der mangelhaften medizinischen Versorgung mehrere Finger und Zehen, teils durch Amputationen. Das Oberste Gericht von Andalusien (TSJA) bestätigte damit das Urteil gegen das Costa del Sol Krankenhaus, nachdem es festgestellt hatte, dass die medizinische Betreuung nicht den erforderlichen Standards entsprach und direkt zu den dauerhaften Behinderungen führte.
Der Fall reicht zurück bis September 2012, als die Patientin erstmals wegen Verdauungsbeschwerden ärztlich behandelt wurde. Die Diagnose einer großen Hiatushernie wurde gestellt, zunächst entschieden sich die Ärzte für eine konservative Behandlung mit Medikamenten. Über mehr als ein Jahr setzten sich die Beschwerden fort, mit wiederholten Notfallbesuchen im Krankenhaus. Im November 2013 verschlechterte sich die Lage dramatisch: Die Hernie wurde eingeklemmt und perforierte, was einen lebensbedrohlichen Notfall auslöste und eine sofortige Operation notwendig machte.
Die medizinischen Gutachten spielten eine zentrale Rolle in dem Verfahren. Während die von SAS beauftragten Spezialisten argumentierten, die Behandlung sei angemessen gewesen, kamen sowohl das gerichtlich bestellte Gutachten als auch das Gutachten der Klägerseite zu dem Schluss, dass die Behandlung nicht den Anforderungen der Erkrankung entsprach. Das Gericht gab dem gerichtlich bestellten Sachverständigen Recht und stellte klar, dass die Versorgung der Patientin „deutlich und überzeugend“ hinter den anerkannten medizinischen Standards zurückblieb.
Laut den Experten hätte die Patientin aufgrund des hohen Komplikationsrisikos operiert werden müssen. Die konservative Therapie zeigte keine Besserung, und die anhaltenden Symptome hätten eine andere Behandlung nahegelegt. Die medizinische Fachliteratur empfiehlt bei symptomatischen Patienten eine Operation, sofern keine erheblichen Gegenanzeigen vorliegen. Die Richter betonten, dass die Ärzte zu spät reagierten: Am 9. November 2013 hatte die Frau die Notaufnahme des Costa del Sol Krankenhauses aufgesucht, wurde aber trotz anhaltender Schmerzen entlassen. Nur 26 Stunden später kam sie in kritischem Zustand zurück und wurde notoperiert.
Das Gericht wertete diese Entscheidung als Fehler in Diagnose und Behandlung und sah einen klaren Kausalzusammenhang zwischen der mangelhaften Versorgung und den schweren Folgen. Die SAS verteidigte sich damit, dass ihre Ärzte angemessen gehandelt hätten und der Krankheitsverlauf unvorhersehbar gewesen sei. Außerdem betonte die Gesundheitsbehörde, dass eine Operation Risiken berge und die konservative Behandlung eine vertretbare medizinische Entscheidung gewesen sei. Das Gericht wies diese Argumente zurück und bestätigte die ursprüngliche Bewertung.
Auch die Versicherung Mapfre, die den SAS absichert, hatte die Höhe des Schadenersatzes angefochten und eine Kürzung gefordert. Sie argumentierte, dass eine geplante Operation ebenso Krankenhausaufenthalte und Komplikationen mit sich gebracht hätte und ein Teil des immateriellen Schadens bereits in der Entschädigung für bleibende Schäden berücksichtigt worden sei. Das TSJA ließ auch diese Einwände nicht gelten und bestätigte die volle Entschädigungssumme, einschließlich 100.000 Euro für immaterielle Schäden.
Die Richter hoben die gravierenden Auswirkungen der Verletzungen auf das Leben der Patientin hervor. Sie war monatelang auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigte dauerhafte Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen. Die Amputationen an Händen und Füßen führten zu schweren funktionellen Einschränkungen und beeinträchtigen ihre Lebensqualität dauerhaft.
Für deutsche Urlauber und Residenten an der Costa del Sol zeigt dieser Fall die Bedeutung einer sorgfältigen medizinischen Versorgung und die Risiken, die entstehen können, wenn eine ernsthafte Erkrankung nicht rechtzeitig operativ behandelt wird. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die Haftungspraxis im spanischen Gesundheitswesen haben und unterstreicht die Verantwortung der Kliniken für eine zeitnahe und angemessene Behandlung. Wer in der Region lebt oder sich länger aufhält, sollte bei anhaltenden Beschwerden auf eine gründliche Diagnostik und gegebenenfalls eine zweite ärztliche Meinung achten.
Der Fall verdeutlicht, dass auch in renommierten Krankenhäusern wie dem Costa del Sol Fehler passieren können, die schwerwiegende Folgen haben. Betroffene Patienten haben mit dem Urteil nun eine wichtige rechtliche Grundlage, um Ansprüche auf Entschädigung durchzusetzen. Das Urteil des TSJA ist rechtskräftig und beendet die juristischen Auseinandersetzungen in diesem Fall.
Quelle: surinenglish.com
Zum Original