Die geplante „Ley Orgánica de Integridad Pública“, die derzeit in Spanien als Antikorruptionsgesetz diskutiert wird, sorgt für Besorgnis bei der Staatsanwaltschaft und dem Notariatsrat. Die Gesetzesinitiative, die sich in der Phase des Entwurfs befindet, zielt darauf ab, die Prävention, Sanktionen und Rückgewinnung von möglicherweise veruntreuten öffentlichen Mitteln zu stärken. Ein zentraler Aspekt, der jedoch alarmiert, betrifft die Änderungen, die das Gesetz für den „Índice Único Informatizado“ mit sich bringen könnte – ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Geldwäsche.
Der „Índice Único Informatizado“ wird von Notaren verwaltet und ist eine Datenbank, die es spezialisierten Polizeieinheiten ermöglicht, verdächtige geschäftliche Transaktionen und Vermögenswerte zu überwachen. Diese Datenbank spielte eine entscheidende Rolle, als es darum ging, Vermögenswerte von mehr als zwanzig russischen Oligarchen zu blockieren, die aufgrund der Sanktionen nach der Invasion der Ukraine in Spanien identifiziert wurden. Die geplanten Änderungen im Gesetzesentwurf, insbesondere Artikel 13, sehen vor, dass die Übertragung von Unternehmensanteilen künftig nur noch durch ein privates Dokument mit elektronischer Unterschrift erfolgt und nicht mehr notariell beglaubigt werden muss. Dies könnte die Wirksamkeit des „Índice Único“ erheblich gefährden.
Die Staatsanwaltschaft warnt, dass die Streichung der Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung die Qualität und Verlässlichkeit der Informationen im Kampf gegen Korruption und Geldwäsche beeinträchtigen könnte. Notare fungieren als öffentliche Beurkundungsstellen, die die Echtheit von Dokumenten überprüfen und sicherstellen, dass es sich um echte Übertragungen von Anteilen handelt. Der Direktor des Zentralen Präventionsorgans für Geldwäsche, Pedro Galindo, betont, dass die derzeitige Praxis, bei der nahezu alle Übertragungen von Unternehmensanteilen notariell beurkundet werden, eine essenzielle Rolle spielt. Der „Índice Único“ ermöglicht es, die Nachverfolgbarkeit von Änderungen im Aktionärsbestand zu gewährleisten.
Sollte das Gesetz in seiner gegenwärtigen Form verabschiedet werden, könnte dies dazu führen, dass wertvolle Informationen über Unternehmensanteile und deren Übertragungen nicht mehr erfasst werden. Galindo warnt, dass die Datenbank nach Inkrafttreten des Gesetzes „total veraltet“ sein könnte, was erhebliche Auswirkungen auf die Bekämpfung von Geldwäsche und anderen wirtschaftlichen Verbrechen hätte. Der Notariatsrat hebt hervor, dass der Gesetzentwurf zwar die Funktion des Handelsregisters stärken möchte, es jedoch entscheidend sei, dass auch Informationen über Sanktionen und andere relevante Daten den Notaren zur Verfügung stehen.
Die Diskussion um die Gesetzesänderung hat auch die Anwaltskammer von Madrid auf den Plan gerufen, die vor einer geringeren Rechtssicherheit für Unternehmen und Dritte warnt. Die Anwälte befürchten, dass die Reform die Fähigkeit zur Erkennung von kriminellen Strukturen einschränken könnte. In der Praxis könnte dies nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Spanien verschlechtern, sondern auch das Vertrauen in die Integrität der finanziellen Transaktionen beeinträchtigen, was für deutsche, österreichische und Schweizer Investoren sowie Auswanderer in Spanien von Bedeutung ist.
Quelle: diariodemallorca.es
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