Der Oberste Gerichtshof hat eine einheitliche Regelung zu einem umstrittenen Sonderurlaub getroffen. Demnach steht Arbeitnehmern ein Anspruch auf fünf Tage bezahlten Urlaub bei Krankheit, schwerem Unfall, Hospitalisierung oder chirurgischen Eingriffen von Angehörigen, Verwandten oder Mitbewohnern zu. Dieser Anspruch ist nicht auf die Dauer des Krankenhausaufenthalts beschränkt, was für viele Beschäftigte von Bedeutung ist.
Quelle: mallorca
Zum Original