Fast sieben Jahre nach einem tragischen Unfall während einer geführten Buggy-Tour in Estepona erhält ein 36-jähriger Mann eine Entschädigung von 300.000 Euro. Der Vorfall führte zur Amputation seines linken Arms. Der Rechtsstreit endete in einem direkten Vergleich mit der Versicherungsgesellschaft, die die Summe zur Deckung der schweren Folgeschäden zahlen wird. Der Anwalt des Opfers, Joaquín Fernández-Crehuet, führte den Fall, in dem die organisierende Firma von Anfang an jegliche Verantwortung für den Unfall bestritt.
Der Unfall ereignete sich während einer touristischen Aktivität an der Costa del Sol. Trotz der offensichtlichen Schwere der Verletzungen versuchte die verantwortliche Firma, sich von jeglicher Haftung freizusprechen. Laut Fernández-Crehuet war der Prozess über Jahre hinweg durch Schwierigkeiten bei der Zustellung von rechtlichen Dokumenten verzögert. Die Firma war sich jedoch der Klage bewusst. Im Jahr 2025 fand die erste mündliche Verhandlung statt, in der das Unternehmen formell nicht erschien. Lediglich die mit der Aktivität verbundene Versicherung trat vor Gericht auf.
Während des Verfahrens wurden verschiedene Gutachten eingeholt, um die genauen Umstände des Unfalls und die mögliche Haftung der Beteiligten zu klären. Die Versicherung wies zunächst jegliche Verantwortung zurück und argumentierte, dass der Geschädigte, der zu diesem Zeitpunkt als Kellner in Benalmádena arbeitete, zum Zeitpunkt des Unfalls das Fahrzeug fuhr und somit allein verantwortlich sei. Zudem behauptete die Versicherung, dass der Versicherungsvertrag Deckungsgrenzen habe, die eine Zahlung in der geforderten Höhe nicht zuließen.
Fernández-Crehuet wies jedoch darauf hin, dass unabhängig davon, wer das Fahrzeug fuhr, eine klare Haftung seitens der Firma für die touristische Aktivität bestehe. Der Kläger basierte seine Forderung auf rechtlichen Grundlagen, indem er die fehlende Information über die Risiken, die mit der Tour verbunden waren, sowie die passive Haltung des Unternehmens nach dem Unfall nachwies. Nach einem langen Rechtsweg konnte letztlich eine Einigung mit der Versicherung erzielt werden.
Obwohl die Entschädigung die erlittenen Schäden durch den Verlust des Gliedes niemals vollständig abdecken kann, stellt die Entscheidung eine praktische Anerkennung des erlittenen Schadens und des verfahrenstechnischen Aufwands dar, den das Opfer in all den Jahren betrieben hat. Fernández-Crehuet betonte, dass dieser Fall eine häufige Realität widerspiegelt: Viele Geschädigte geben angesichts der prozessualen Schwierigkeiten und der anfänglichen Ablehnung der Unternehmen, Verantwortung zu übernehmen, auf. In diesem Fall führte jedoch gerichtliche Ausdauer zu einer sehr positiven Lösung für den Geschädigten.
Quelle: surinenglish.com
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