Ab dem 2. April dürfen spanische Staatsbürger ihr Mobiltelefon zur Identifikation verwenden, anstelle des physischen Personalausweises. Diese Regelung, die von der Nationalpolizei bestätigt wurde, macht die digitale Version des DNI in vielen alltäglichen Situationen rechtlich gültig. Ausländer mit einer TIE sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen.
Quelle: euro weekly
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