Der asturianische Regierungsrat hat einen Entwurf für ein neues Gesetz zur Einführung einer kommunalen Tourismusabgabe präsentiert. Diese Abgabe soll es den Gemeinden ermöglichen, freiwillig einen Aufschlag pro Übernachtung zu erheben. Die Höhe der Abgabe variiert je nach Art der Unterkunft und liegt zwischen 0,5 und 3 Euro pro Nacht. Die Regelung soll in der Hochsaison, die vom 1. Juni bis zum 30. September sowie während der Semana Santa dauert, wirksam werden.
Mit dieser Maßnahme verfolgt die Regierung das Ziel, den Tourismus in Asturien nachhaltig zu gestalten und die Einnahmen für die Förderung, den Schutz und die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Tourismus zu verwenden. „Wir möchten weiterhin wachsen, aber auf verantwortungsvolle Weise“, erklärte die stellvertretende Ministerpräsidentin Gimena Llamedo bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs.
Die Abgabenstaffelung sieht unterschiedliche Beträge für verschiedene Unterkunftsarten vor. So sollen Campingplätze und temporäre Unterkünfte während kultureller oder freizeitlicher Veranstaltungen mit einer Gebühr von nur 0,5 Euro belastet werden. Für Pensionen und spezielle Wohnbereiche für Wohnmobile beträgt die Abgabe 1 Euro. Bei Ferienwohnungen und touristischen Apartments sind 2 Euro pro Nacht vorgesehen, während Ferienhäuser mit 2,5 Euro belegt werden. Kreuzfahrtschiffe müssen 3 Euro pro Person zahlen. Hotels unterliegen einer Gebühr zwischen 1 und 3 Euro, abhängig von ihrer Sterne-Kategorie.
Die Entscheidung über die Anwendung der Abgabe liegt bei den jeweiligen Kommunen. Laut der asturianischen Regierung entstehen für die Kommunen keine Kosten, da die Verwaltung der Abgabe vollständig von der regionalen Regierung übernommen wird. Die generierten Einnahmen sollen in Projekte fließen, die die touristische Nachhaltigkeit fördern, das Territorium schützen und die damit verbundenen Dienstleistungen stärken.
Die stellvertretende Ministerpräsidentin betonte, dass die Abgabe eine gewisse Mitverantwortung der Besucher für den Schutz der Region schaffen soll. Auch wenn die Erfahrung zeigt, dass solche Abgaben keine negativen Auswirkungen auf die Belegung haben, erhofft sich die Regierung einen direkten Rückfluss der Einnahmen in Form von Investitionen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur.
Der Gesetzesentwurf sieht zudem zahlreiche Ausnahmen vor. Personen unter 18 Jahren, Menschen mit einer Behinderung von mindestens 65 Prozent, sowie Reisende, die durch öffentliche soziale Programme gefördert werden, sind von der Abgabe befreit. Auch Aufenthalte aus gesundheitlichen Gründen oder aus akademischen Forschungszwecken sowie die Teilnahme an offiziellen Sportwettkämpfen sind von der Gebühr ausgenommen.
Der Entwurf wird nun in die letzte Phase der Bearbeitung überführt, bevor er vom Rat der Regierung genehmigt wird. Diese Maßnahme steht im Einklang mit den politischen Verpflichtungen der asturianischen Regierung und reiht sich in die laufende Diskussion in Spanien ein, wie steuerliche Instrumente zur Finanzierung des Tourismusmanagements in Regionen mit saisonalem Druck eingesetzt werden können.
Quelle: hosteltur.com
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