Familienangehörige von EU-Bürgern können 2026 in Spanien wohnen – Politik (Fallback Gobierno)

Familienangehörige von EU-Bürgern können 2026 in Spanien wohnen

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Geschrieben von Thomas John Spanien Nachrichten Redaktion

2 April, 2026

Spanien ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen mit bestimmten familiären Verbindungen zu EU-Bürgern, einen beschleunigten Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zu stellen. Diese Regelung, bekannt als „arraigo familiar“, bietet eine Möglichkeit, rechtmäßig in Spanien zu wohnen, wenn die entsprechenden familiären Beziehungen nachgewiesen werden können. Die genauen Bedingungen und die betroffenen Verwandtschaftsgrade sind jedoch noch nicht abschließend geklärt.

Quelle: euro weekly
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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