Die Comunidad de Madrid hat neue Vorschriften für touristische Unterkünfte erlassen, die den Betrieb von Ferienwohnungen in öffentlichen Wohnanlagen untersagen. Diese Regelung wurde im Rahmen einer Überarbeitung des bestehenden Dekrets zur Regulierung von Ferienwohnungen in der Region eingeführt. Die neuen Anforderungen betreffen sowohl die Ausstattung als auch die Größe der einzelnen Räume sowie die maximale Belegung der Unterkünfte. Zudem müssen diese Wohnungen über grundlegende Annehmlichkeiten wie Bettwäsche, Handtücher, Geschirr und Küchengeräte verfügen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Qualität des touristischen Angebots zu gewährleisten und die Rechte der Nutzer zu schützen. Die Vorschriften sehen auch strengere Anforderungen an die Beleuchtung, Belüftung und Kapazität für verschiedene Kategorien von Ferienwohnungen vor, die nun ein Zertifikat der Eignung vorweisen müssen. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt bei den Betreibern der Unterkünfte, die nun die erforderlichen Erklärungen zur Eröffnung des Dienstes abgeben müssen.
Im Rahmen eines Kontrollplans, der in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 gestartet wurde, hat die Region bereits einen Anstieg der Abmeldungen von Ferienwohnungen verzeichnet. Zwischen Januar und Februar 2026 wurden 341 Wohnungen abgemeldet, was die strikteren Kontrollen widerspiegelt. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.153 Abmeldungen registriert, während 2025 die Zahl auf 3.053 stieg, was einem Anstieg von 164,8% entspricht.
Die Inspektionen in diesem Bereich haben ebenfalls zugenommen, von 481 im Jahr 2024 auf 588 im Jahr 2025, wobei 85,71% der Inspektionen im letzten Jahr mit Sanktionen endeten. Insgesamt wurden in den letzten zwei Jahren rund 500.000 Euro an Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften für Ferienwohnungen verhängt. Aktuell gibt es in der Comunidad de Madrid 15.309 registrierte Ferienwohnungen, was 50.675 Übernachtungsplätzen entspricht, ein Rückgang von 17,5% im Vergleich zu den vorherigen Erhebungen.
Quelle: hosteltur tourismus
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