Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitskosten in den Balearen 2023 – Wirtschaft in Spanien (Steuern Spanien)

Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitskosten in den Balearen 2023

User avatar placeholder
Geschrieben von Thomas John Spanien Nachrichten Redaktion

18 April, 2026

Mit dem Beginn der Steuererklärungskampagne in den Balearen stellen viele Steuerzahler die Frage, welche Gesundheitsausgaben sie von der Steuer absetzen können. In den Balearen gibt es keine allgemeine steuerliche Absetzbarkeit für häufige Gesundheitskosten wie Zahnarztbesuche oder Brillen. Dies steht im Gegensatz zu anderen spanischen Regionen, die breitere Abzugsmöglichkeiten anbieten. Der offizielle Katalog der Steuerbehörde für die Balearen listet keine universelle Gesundheitsausgabenabzugsmöglichkeit auf, was bedeutet, dass alltägliche Ausgaben für Apotheken oder Fachärzte nicht absetzbar sind.

Es gibt jedoch spezifische Ausnahmen, die Steuerzahler beachten sollten. Beispielsweise können 40 % der Ausgaben für Pflegebedürftige über 65 Jahre oder mit Behinderungen abgezogen werden, wobei der maximale Abzugsbetrag 660 Euro pro Jahr beträgt. Um diese Vorteile in Anspruch zu nehmen, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem gibt es einen speziellen Abzug für Kosten, die im Zusammenhang mit der Erkrankung an Amyotropher Lateralsklerose (ALS) entstehen. In diesem Fall können 100 % der Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 Euro abgezogen werden, vorausgesetzt, die Ausgaben sind durch detaillierte Rechnungen nachgewiesen.

Es ist wichtig, dass Steuerzahler sich über die genauen Abzugsmöglichkeiten informieren, um Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden. Ausgaben für Zahnarzt, Brillen oder Physiotherapie sind nicht absetzbar, während spezifische Gesundheitskosten unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Gesamteinkommensgrenze für individuelle Steuerpflichtige liegt bei 33.000 Euro und bei 52.800 Euro für gemeinsame Veranlagungen. Zahlungen müssen zwingend über Bankmittel erfolgen, und bei der Anstellung von Pflegekräften muss deren Anmeldung bei der Sozialversicherung nachgewiesen werden.

Quelle: mallorca
Zum Original

Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und mit Unterstützung von KI-Technologie (OpenAI) sinngemäß aus spanischen Quellen zusammengefasst.

Weitere Nachrichten

Entdecken Sie spannende Tipps und Informationen.

→ Mehr erfahren

Schreibe einen Kommentar

Spanien Nachrichten
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.