Mit dem Beginn der Steuererklärungskampagne in den Balearen stellen viele Steuerzahler die Frage, welche Gesundheitsausgaben sie von der Steuer absetzen können. In den Balearen gibt es keine allgemeine steuerliche Absetzbarkeit für häufige Gesundheitskosten wie Zahnarztbesuche oder Brillen. Dies steht im Gegensatz zu anderen spanischen Regionen, die breitere Abzugsmöglichkeiten anbieten. Der offizielle Katalog der Steuerbehörde für die Balearen listet keine universelle Gesundheitsausgabenabzugsmöglichkeit auf, was bedeutet, dass alltägliche Ausgaben für Apotheken oder Fachärzte nicht absetzbar sind.
Es gibt jedoch spezifische Ausnahmen, die Steuerzahler beachten sollten. Beispielsweise können 40 % der Ausgaben für Pflegebedürftige über 65 Jahre oder mit Behinderungen abgezogen werden, wobei der maximale Abzugsbetrag 660 Euro pro Jahr beträgt. Um diese Vorteile in Anspruch zu nehmen, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem gibt es einen speziellen Abzug für Kosten, die im Zusammenhang mit der Erkrankung an Amyotropher Lateralsklerose (ALS) entstehen. In diesem Fall können 100 % der Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 Euro abgezogen werden, vorausgesetzt, die Ausgaben sind durch detaillierte Rechnungen nachgewiesen.
Es ist wichtig, dass Steuerzahler sich über die genauen Abzugsmöglichkeiten informieren, um Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden. Ausgaben für Zahnarzt, Brillen oder Physiotherapie sind nicht absetzbar, während spezifische Gesundheitskosten unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Gesamteinkommensgrenze für individuelle Steuerpflichtige liegt bei 33.000 Euro und bei 52.800 Euro für gemeinsame Veranlagungen. Zahlungen müssen zwingend über Bankmittel erfolgen, und bei der Anstellung von Pflegekräften muss deren Anmeldung bei der Sozialversicherung nachgewiesen werden.
Quelle: mallorca
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