Im Jahr 2026 stehen Reiseagenturen vor einer veränderten steuerlichen Situation. Kleinunternehmen im Sektor können von einer Senkung des Körperschaftsteuersatzes profitieren, der für Mikrounternehmen bis auf 19% sinkt. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gesellschaften, die bestimmte Umsatzgrenzen einhalten. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million Euro zahlen auf die ersten 50.000 Euro ihrer Bemessungsgrundlage 19% und auf den Rest 21%. Kleinere Gesellschaften, die als solche anerkannt sind, unterliegen einem Steuersatz von 23%, während der allgemeine Satz bei 25% liegt.
Die Steuererleichterung ist nicht für alle Reiseagenturen zugänglich. Selbständige und Unternehmen, die nicht die erforderlichen Umsatzgrenzen erreichen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Schätzungen zufolge wird der Großteil der Vorteile vor allem kleinen Gesellschaften zugutekommen, die als juristische Personen organisiert sind. Laut dem Zentralen Unternehmensverzeichnis (DIRCE) des INE sind mehr als die Hälfte der Unternehmen in Spanien Einzelunternehmen, was bedeutet, dass ein erheblicher Teil des Reiseagenturmarktes nicht von der Körperschaftsteuer betroffen ist.
Parallel zu den Steuererleichterungen hat die spanische Steuerbehörde, die Agencia Tributaria, ihre Kontrollmaßnahmen verstärkt. Der Steuerkontrollplan 2026 legt besonderen Fokus auf den Online-Handel und die Plattformwirtschaft, was insbesondere Online-Reiseagenturen und touristische Vermietungen betrifft. Die Behörde wird die korrekte Erfassung von Mehrwertsteuer, Rechnungsstellung und Zahlungsnachverfolgbarkeit intensiver überwachen. Dies bedeutet, dass die Einnahmen aus Online-Transaktionen sowie die entsprechenden Quartalsabrechnungen einer genaueren Prüfung unterzogen werden.
Quelle: hosteltur tourismus
Zum Original