In Spanien müssen Fahrzeuge, die registriert sind, auch dann versichert bleiben, wenn sie ungenutzt in einer Garage stehen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Auto seit Monaten nicht mehr bewegt wurde. Viele Fahrer sind sich dieser Regelung nicht bewusst und gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein ungenutztes Auto keine Versicherung benötigt. Die rechtlichen Grundlagen wurden im Juli 2025 aktualisiert und besagen, dass jedes in Spanien registrierte Fahrzeug versichert sein muss, um potenzielle Haftungsansprüche abzudecken.
Die Strafen für das Fahren eines nicht versicherten Fahrzeugs können erheblich sein. Die Bußgelder reichen von 601 bis zu 3.005 Euro, abhängig von der Dauer der fehlenden Versicherung und der Häufigkeit solcher Verstöße. Zudem können die Behörden das Fahrzeug beschlagnahmen, bis eine gültige Versicherung vorliegt. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen, da die Halter für die Lagerung des Fahrzeugs aufkommen müssen, was die finanzielle Belastung weiter erhöht.
Um die Versicherungspflicht zu umgehen, müssen Fahrzeughalter einen Antrag auf vorübergehende oder permanente Abmeldung bei der Verkehrsbehörde stellen. Eine vorübergehende Abmeldung kann bis zu einem Jahr dauern und ist verlängerbar, während eine permanente Abmeldung für Fahrzeuge gedacht ist, die nicht mehr genutzt werden. Es ist wichtig, dass Fahrzeugbesitzer die rechtlichen Anforderungen im Auge behalten, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Quelle: euroweeklynews.com
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