Eine private Klinik in Palma wird einer Mutter 205.000 Euro zahlen, nachdem bei einer Ultraschalluntersuchung in der dritten Schwangerschaftswoche schwere Fehlbildungen des ungeborenen Kindes nicht erkannt wurden. Dadurch wurde der Mutter die Möglichkeit eines Abbruchs verwehrt. Die Entschädigung liegt deutlich unter dem ursprünglich geforderten Betrag. Weder der behandelnde Arzt noch die Klinik wurden verurteilt; stattdessen ist die Versicherung, die für ärztliche Fehlverhalten aufkommt, zur Zahlung verpflichtet.
Quelle: diariodemallorca.es
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