Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass Fluggesellschaften innerhalb der EU die Preise für bereits gekaufte Tickets nicht erhöhen dürfen, auch nicht bei steigenden Treibstoffkosten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der zum Zeitpunkt des Kaufs vereinbarte Preis für die Passagiere verbindlich bleibt. Nach Abschluss der Buchung und Zahlung gilt der Preis als fest, was alle vorhersehbaren Betriebskosten wie Treibstoff und Flughafengebühren umfasst.
Die Entscheidung folgt auf Bedenken in der Luftfahrtbranche bezüglich der steigenden Kerosinpreise und der Frage, ob Airlines zusätzliche Kosten an bereits gebuchte Passagiere weitergeben könnten. Die Kommission betont, dass Änderungen der Betriebskosten nach dem Ticketverkauf nicht an die Kunden weitergegeben werden dürfen. Dies betrifft sowohl Buchungen direkt bei den Airlines als auch über Reisebüros, solange diese unter die EU-Verbraucherschutzbestimmungen fallen.
Die Regelung zielt darauf ab, Transparenz beim Ticketverkauf zu gewährleisten und zusätzliche Kosten zu verhindern. Airlines müssen den Endpreis inklusive aller unvermeidbaren Gebühren vor Abschluss der Zahlung anzeigen. Diese Vorschrift schützt die Passagiere vor versteckten Kosten und ermöglicht einen fairen Preisvergleich zwischen verschiedenen Fluggesellschaften.
Die Klarstellung der Kommission unterstreicht, dass das Risiko von Preisschwankungen bei Treibstoff nach dem Kauf bei den Airlines liegt. Zukünftige Preisänderungen sind zwar möglich, betreffen jedoch nur neue Buchungen und nicht bereits getätigte Käufe. Damit wird sichergestellt, dass die Passagiere nicht mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden, wenn sich die Marktbedingungen ändern.
Quelle: euroweeklynews.com
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