Ein Flugzeug der irischen Airline Ryanair wurde aufgrund einer Klage einer Passagierin, die nach einem langen Flugverspätung nach Palma de Mallorca reisen wollte, vorübergehend beschlagnahmt. Der Vorfall ereignete sich am 9. März 2024 am Flughafen Linz in Österreich und resultierte aus einer gerichtlichen Anordnung wegen einer ausstehenden Entschädigung in Höhe von 890 Euro.
Die Airline bestreitet die Beschlagnahme und erklärt, dass kein Flugzeug in ihrem Besitz betroffen sei. Laut Ryanair sei jede Information, die auf eine solche Maßnahme hinweist, falsch. Der rechtliche Rahmen in Österreich erlaubt solche vorläufigen Maßnahmen auch für mobile Vermögenswerte, was potenzielle Auswirkungen auf die Luftfahrtindustrie und den Umgang mit Passagierbeschwerden in der EU haben könnte.
Quelle: spanische Medien.
Quelle: hosteltur tourismus
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