Passagiere, deren Sommerflüge aufgrund von Flugstreichungen oder Kraftstoffengpässen abgesagt werden, sind nicht schutzlos. Reisende, die nach Europa fliegen oder von dort abfliegen, haben in vielen Fällen Anspruch auf eine Rückerstattung oder einen Ersatzflug. Darüber hinaus sind Fluggesellschaften möglicherweise verpflichtet, Mahlzeiten, Hotelunterkünfte oder Transport bereitzustellen, falls es zu Verzögerungen kommt, die Reisende in Schwierigkeiten bringen.
Quelle: euroweeklynews.com
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