Hausbesitzer in Spanien sollten vor der Einreichung ihrer Steuererklärung 2025 einen wichtigen Punkt beachten, der potenziell zu einer Steuerersparnis führen kann. Ab dem 8. April 2026, dem Startdatum der Einkommenssteuerkampagne, können einige Eigentümer Teile ihrer Wohngebäudeversicherung absetzen. Diese Möglichkeit betrifft jedoch nur bestimmte Käufer, die ihre Immobilie vor dem 1. Januar 2013 erworben haben und noch eine Hypothek darauf laufen haben.
Ein zentraler Aspekt ist, dass die Versicherung mit der aktiven Hypothek verknüpft sein muss, häufig wird sie von der gleichen Bank angeboten, die das Darlehen gewährt hat. Viele Eigentümer sind sich dieser Abzugsmöglichkeit nicht bewusst und übersehen sie oft, da sie annehmen, dass sie nicht berechtigt sind. Steuerberater raten dazu, die vorläufige Steuererklärung sorgfältig zu prüfen, da diese oft nicht alle Abzüge korrekt auflistet.
Die Abzugsfähigkeit bezieht sich nur auf den Teil der Versicherung, der direkt mit der Hypothek verbunden ist. Zusätzliche Deckungen, wie etwa für Wertgegenstände, sind nicht absetzbar. Daher kann es notwendig sein, die Versicherungsunterlagen genau zu betrachten, um den abziehbaren Betrag zu identifizieren. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Bank oder den Versicherer zu kontaktieren.
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung erstreckt sich über mehrere Wochen, und die Überprüfung der Hypotheken- und Versicherungsdetails kann entscheidend sein, um mögliche Einsparungen nicht zu verpassen. Auch wenn die Einsparungen nicht erheblich erscheinen, können sie in Kombination mit anderen Abzügen einen spürbaren Unterschied machen. Hausbesitzer, die vor 2013 gekauft haben, sollten diese Möglichkeit nicht ungenutzt lassen.
Quelle: euroweeklynews.com
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