Die Staatsanwaltschaft hat 25 Jahre Haft und eine Geldstrafe von 40.000 Euro für einen Mann gefordert, der beschuldigt wird, 2024 in Barcelona eine 14-jährige, unter der Obhut der Generalitat stehende Minderjährige vergewaltigt zu haben. Der Prozess fand in der neunten Kammer der Audiencia de Barcelona statt und wurde nun für die Urteilsverkündung abgeschlossen. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Video der Aussage des Opfers während der Ermittlungsphase als Beweismittel akzeptiert, sodass die junge Frau nicht persönlich erscheinen musste.
Die 14-Jährige, die zum Zeitpunkt der Tat unter der Aufsicht der Direktion für Prävention und Schutz von Kindern und Jugendlichen (DGAIA) stand, war mehrfach aus der Einrichtung geflohen. Während dieser Fluchten besuchte sie ein Apartment in Barcelona, wo sie Drogen kaufte und konsumierte, da sie süchtig war. Laut Anklageschrift lernte der Angeklagte die Minderjährige in diesem Apartment kennen und bot ihr trotz ihres Alters und ihrer Notlage unbekannte Substanzen sowie eine unbestimmte Anzahl von Tabletten an. Dies führte dazu, dass die psychophysischen Fähigkeiten des Mädchens erheblich beeinträchtigt wurden.
Der Angeklagte und eine nicht identifizierte Person sollen die Minderjährige im Badezimmer des Apartments vergewaltigt haben. In ihrer aufgezeichneten Aussage erklärte die 14-Jährige, dass sie mit den beiden Männern keinen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt habe und dass ihr eine andere Droge angeboten wurde, als sie zuvor verlangt hatte. Nach der Tat informierte sie einen Betreuer in der Einrichtung über das Geschehene.
Die stellvertretende Leiterin der Einrichtung berichtete vor Gericht von den starken depressiven Symptomen und dem psychischen Unwohlsein der jungen Frau. Der Angeklagte, der seit 22 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wurde aufgrund seines Fehlverhaltens aus dem Sitzungssaal entfernt. Er behauptete, die Minderjährige habe ihm das Handy gestohlen und habe ihn als Täter identifiziert, bestritt jedoch, sie gekannt oder sexuell angegriffen zu haben.
Psychologen, die die Opferzeugin untersucht haben, berichteten, dass die 14-Jährige zunächst nicht anzeigen wollte, da sie sich schuldig fühlte. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf Unschuld und forderte seine Freisprechung. In den abschließenden Ausführungen betonte die Staatsanwaltschaft, dass das Opfer sich gut an die Daten und Orte erinnere und dass die junge Frau Kontrolle darüber hatte, mit wem sie einvernehmliche Beziehungen hatte. Neben der langen Haftstrafe forderte die Staatsanwaltschaft auch eine zehnjährige Bewährungszeit nach Verbüßung der Haftstrafe sowie die Zahlung von 40.000 Euro an die Minderjährige als Entschädigung für den erlittenen moralischen Schaden. Dieser Fall wirft erneut Fragen zur Sicherheit und zum Schutz von Minderjährigen in Pflegeeinrichtungen auf und verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen Betroffene konfrontiert sind.
Quelle: lavanguardia.com
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