Málaga erhöht Wohnsitzdauer für Sozialwohnungsbewerber auf drei Jahre an der Costa del Sol (Malaga)

Málaga erhöht Wohnsitzdauer für Sozialwohnungsbewerber auf drei Jahre

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Geschrieben von Thomas John Spanien Nachrichten Redaktion

8 Juni, 2026

Málaga plant eine wesentliche Änderung bei den Zugangsvoraussetzungen für Sozialwohnungen in der Stadt. Der Stadtrat will die Mindestwohnzeit, die Bewerber im Melderegister nachweisen müssen, von einem Jahr auf drei Jahre anheben. Alternativ soll es möglich sein, innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre in Málaga gemeldet gewesen zu sein, um an der Vergabe teilnehmen zu können.

Diese Neuerung stand im Mittelpunkt der Debatte im Stadtrat im März. Francisco Pomares, der für Wohnungsangelegenheiten zuständige Stadtrat, kündigte die geplante Erhöhung der Frist an, obwohl die Opposition dagegen war. Pomares verwies darauf, dass Städte wie Barcelona und Bilbao bereits ähnliche Regelungen eingeführt haben. Dort müssen Sozialwohnungsbewerber ebenfalls mindestens drei Jahre als Einwohner registriert sein. Noch strenger ist die Regelung in Madrid, wo fünf Jahre gefordert werden.

Die Stadt Málaga reagiert mit der Anpassung auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Nahezu 20.000 Personen stehen auf der Warteliste für Sozialwohnungen in Málaga. Die neue Regelung soll vorrangig den Menschen helfen, die tatsächlich in der Stadt wohnen und einen dauerhaften Bezug haben. Damit will die Stadt einen sogenannten „Pull-Faktor“ verhindern – also das Anziehen von Menschen, die sich nur für die Sozialwohnungen anmelden, ohne langfristige Bindung an Málaga.

Bereits in Estepona gilt eine ähnliche Regelung, die den lokalen Einwohnern Priorität gibt. Kommunale Quellen weisen darauf hin, dass die meisten spanischen Städte eine Frist von zwei bis fünf Jahren für die Melderegistrierung verlangen, um sich für Sozialwohnungen zu qualifizieren. Die geplante Änderung in Málaga soll auch an das neue andalusische Wohnungsrecht angepasst werden. Zudem ist vorgesehen, dass die Meldung künftig auch durch eine Selbsterklärung erfolgen kann. Die Gültigkeit der Registrierung soll auf zwei Jahre beschränkt werden.

Derzeit laufen in Málaga mehrere Sozialwohnungsprojekte. Die Stadt hat Grundstücke an private Unternehmen übertragen, die dort Wohnungen bauen und betreiben sollen. Parallel dazu gibt es auch Initiativen der regionalen und der Zentralregierung, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu verringern. Die geplante Änderung der Wohnsitzanforderungen wird jedoch erst nach einem öffentlichen Anhörungsverfahren und juristischen Prüfungen wirksam werden, was noch einige Monate dauern kann.

Für deutschsprachige Einwohner, Urlauber und Auswanderer in Málaga bedeutet die neue Regelung, dass ein schneller Zugang zu Sozialwohnungen künftig erschwert wird. Wer erst kurz in der Stadt gemeldet ist, kann nicht mehr sofort an der Vergabe teilnehmen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit und Priorität für langjährig in Málaga lebende Personen. Gleichzeitig verdeutlicht die Maßnahme den hohen Druck auf den Wohnungsmarkt in der beliebten Region an der Costa del Sol.

Insgesamt zeigt Málaga mit dieser Reform, dass die Stadtverwaltung verstärkt auf soziale Prioritäten bei der Wohnungsvergabe setzt und den Zugang zu Sozialwohnungen stärker an den tatsächlichen Lebensmittelpunkt knüpfen will. Für viele Betroffene, die auf sozialen Wohnraum angewiesen sind, bedeutet dies eine längere Wartezeit, aber auch eine bessere Chance für diejenigen, die dauerhaft in der Stadt leben und arbeiten.

Quelle: surinenglish.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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