Die Europäische Kommission hat Bedenken geäußert, dass Fluggesellschaften unzulässige Treibstoffzuschläge auf bereits gekaufte Tickets erheben. Ein Sprecher der Kommission betonte, dass es keine Rechtfertigung für solche Zuschläge gebe, insbesondere wenn die Ticketpreise vor dem Anstieg der Kerosinpreise festgelegt wurden. Diese Praxis könnte gegen die EU-Richtlinien zu unlauteren Geschäftspraktiken und missbräuchlichen Vertragsklauseln verstoßen.
Laut den geltenden Vorschriften im Luftverkehrsrecht sind Airlines verpflichtet, den Endpreis, den Passagiere bei der Buchung zahlen müssen, klar anzugeben. Dies schließt alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern und Gebühren ein. Der Sprecher wies darauf hin, dass der Anstieg der Kerosinpreise seit mehreren Wochen absehbar ist, was es den Airlines ermöglicht, ihre Tarife entsprechend anzupassen, ohne zusätzliche Zuschläge zu erheben.
Ein Beispiel für eine Airline, die einen Treibstoffzuschlag erhebt, ist Volotea. Diese Fluggesellschaft hat seit dem 16. März 2026 begonnen, einen Zuschlag von bis zu 14 Euro auf die Ticketpreise zu erheben, abhängig von den Marktpreisen für Kerosin. Dabei wird der Preis sieben Tage vor dem Abflug überprüft. Sollte der Kerosinpreis sinken, verspricht Volotea, den Passagieren bis zu 14 Euro zurückzuerstatten. Die Kommission hat darauf hingewiesen, dass viele europäische Airlines gegen Preisschwankungen beim Kerosin abgesichert sind und daher nicht den vollen Anstieg der Kosten tragen müssen.
Quelle: hosteltur tourismus
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