Mord in Málaga: Sohn wegen Totschlags an 81-jährigem Vater zu zehn Jahren Haft verurteilt – Behörden (Policia Local)

Mord in Málaga: Sohn wegen Totschlags an 81-jährigem Vater zu zehn Jahren Haft verurteilt

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Geschrieben von Thomas John Spanien Nachrichten Redaktion

11 Juni, 2026

In Málaga hat ein 41-jähriger Mann eine Haftstrafe von zehn Jahren erhalten, nachdem er seinen 81-jährigen Vater mit mehreren Messerstichen getötet hatte. Der Vorfall ereignete sich am 11. September 2024 im Stadtteil Campanillas. Die Justiz wertete die Tat als Totschlag, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter schweren psychischen Erkrankungen litt und deshalb nur teilweise schuldfähig ist. Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht eine verpflichtende psychiatrische Behandlung an, um die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten.

Der Tat war eine bereits bestehende gerichtliche Verfügung vorausgegangen: Der Sohn hatte eine einstweilige Verfügung gegen sich, die er am Tattag verletzte. Nach seiner Freilassung erschien er gegen 15 Uhr am Haus seines Vaters und bat um die Erlaubnis, sich duschen zu dürfen. Der ältere Mann, der sich zusammen mit einem weiteren Sohn zu Hause aufhielt, stimmte zu. Doch nur wenige Minuten später begab sich der Angeklagte laut Gerichtsurteil in die Küche, wo sich sein Vater beim Mittagessen befand. Dort stach er zehn Mal mit einem Messer in Brust und Bauch des 81-Jährigen.

Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass der Täter die körperlichen Einschränkungen seines Vaters aufgrund dessen hohen Alters bewusst ausnutzte. Die Tötungsabsicht war klar erkennbar. Nachdem er die Messerattacke verübt hatte, verließ der Täter die Küche und verletzte auf dem Weg zur Tür seinen Bruder absichtlich am linken Unterarm. Der Verletzte musste operiert werden und trägt eine bleibende Narbe.

Der Vater wurde in kritischem Zustand in das Hospital Virgen de la Victoria eingeliefert, verstarb jedoch gegen 2:20 Uhr nachts an den schweren Verletzungen. Die psychiatrische Beurteilung des Angeklagten ergab, dass er an einer schizoaffektiven Störung sowie einer impulsiven emotionalen Instabilität litt. Zudem lagen psychische und Verhaltensstörungen infolge von Drogenmissbrauch vor. Diese Diagnosen führten zu einer teilweisen Minderung seiner Schuldfähigkeit und beeinflussten das Strafmaß.

Ursprünglich sollte der Fall vor einer Geschworenenjury verhandelt werden. Doch durch eine Absprache zwischen der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und den Privatklägern konnte auf ein Gerichtsverfahren verzichtet werden. Der Angeklagte bekannte sich schuldig in den Anklagepunkten Tötungsdelikt, Verstoß gegen die einstweilige Verfügung sowie Körperverletzung. Das Urteil sieht neben der zehnjährigen Haft auch eine verpflichtende psychiatrische Behandlung vor, die als Sicherheitsmaßnahme dient.

Dieser Fall aus Málaga zeigt eindrücklich, wie komplex Gewaltverbrechen sein können, wenn psychische Erkrankungen und familiäre Konflikte zusammenkommen. Für deutschsprachige Bewohner und Besucher Spaniens ist diese Nachricht ein Hinweis darauf, dass auch in beliebten Regionen wie Málaga ernste Vorfälle nicht ausgeschlossen sind. Gleichzeitig unterstreicht das Urteil die Bedeutung einer sorgfältigen rechtlichen und medizinischen Prüfung bei schweren Straftaten, um Täter angemessen zu sanktionieren und zugleich notwendige therapeutische Maßnahmen zu gewährleisten.

Die Region Málaga bleibt somit nicht nur touristisch, sondern auch juristisch im Fokus, wenn es um Fragen der öffentlichen Sicherheit und der Behandlung psychisch Kranker im Strafrecht geht. Für Auswanderer, die in Andalusien leben, und Urlauber empfiehlt es sich, über solche Entwicklungen informiert zu bleiben, um die Sicherheitslage realistisch einschätzen zu können.

Quelle: surinenglish.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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